QM Bestellanforderungen
Es gelten aufgrund der Anforderungen der EN9120 ab sofort folgende Anforderungen für sämtliche Bestellungen seitens PKS:
1. Sollte der Lieferant feststellen, dass fehlerhafte Produkte versendet wurden, so verpflichtet er sich, PKS darüber unverzüglich schriftlich zu informieren.
2. Sollte der Lieferant Änderungen am Produkt / Prozess / Lieferant / Produktionsanlagen vornehmen, die die Produkteigenschaften verändern, so verpflichtet er sich, PKS unverzüglich darüber schriftlich zu informieren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Lieferant diese Anforderungen auf seine Lieferanten zu übertragen und dies auf Anforderung nachzuweisen.
3. Der Lieferant verpflichtet sich qualitätsrelevante Aufzeichnungen (Vertragsprüfung, Prüfnachweise, Prüfanweisungen, Konformitätsbescheinigungen etc.) für mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
4. PKS ist nach schriftlicher Ankündigung berechtigt, in den Geschäftsräumen des Lieferanten System-, Prozess- und Produktaudits durchzuführen, um sich von der Einhaltung der Qualitätsanforderungen zu überzeugen.
PKS behält sich das Recht vor, auch Unterlieferanten des Lieferanten zu auditieren. Hierdurch ist der Lieferant jedoch nicht von seiner Verantwortung den Unterlieferanten gegenüber entbunden. Der Lieferant ermöglicht hierzu PKS und/oder deren Kunden sowie den regelsetzenden Behörden (Luft- und Raumfahrt) im angemessenen Umfang Zutritt zu seinen Werkseinrichtungen bzw. den Einrichtungen seiner Unterlieferanten, sowie Einsichtnahme in alle Unterlagen, soweit diese bezüglich des Vertragsgegenstandes relevant sind. Die Ergebnisse des Audits werden von PKS in einem Auditbericht dokumentiert. Auditbeanstandungen sind innerhalb der vereinbarten Fristen abzuarbeiten und nach Abschluss PKS unaufgefordert zu melden. Sollte PKS ein Mehraufwand entstehen, der auf Versäumnisse des Lieferanten zurückzuführen ist, ersetzt der Lieferant der PKS diese Kosten.
5. Sollte einzelne Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam bzw. undurchführbar werden, so wird diese Vereinbarung hierdurch nicht unwirksam. Die übrigen, wirksamen Bedingungen bleiben hiervon unberührt und gelten fort.